Wer in Skandinavien unterwegs ist, kommt oft mit dem Jedermannsrecht in Berührung. Es ist ein Gewohnheitsrecht, welches den Einheimischen und Urlaubern gewisse Rechte in der freien Natur einräumt. Die Rechte und Pflichten variieren von Land zu Land und gelten teilweise auch in der Schweiz und Schottland. Dänemark hingegen kennt das Jedermannsrecht nicht.
Zusammenfassend beschreibt das Jedermannsrecht das Recht, sich frei in Wald und Flur, in Gewässern, im Meer und im Gebirge aufzuhalten und die Gaben der Natur zu genießen.
Freiheit
Erholung und Entspannung im Freien sind in den nordischen Ländern fester Bestandteil der Lebensart. Bewohner und Touristen dürfen sich überall ohne Erlaubnis der Grundbesitzer frei bewegen, egal ob zu Fuß, per Fahrrad, auf Skiern oder hoch zu Pferd. Dasselbe gilt auch in und auf Gewässern – beispielsweise beim Baden, Kanufahren, Segeln oder Kajaken.
Angeln und Jagen sind allerdings ausgenommen. Während Eisfischen erlaubt ist, benötigen alle anderen Arten von Angeln in den meisten Fällen eine Genehmigung. Es wird empfohlen, sich vorher lokal zu informieren. Die Jagd ist indes überall genehmigungspflichtig.
Zelten ist auf öffentlichem Grund für eine Nacht erlaubt. Wer länger als eine Nacht bleiben möchte, muss den Grundbesitzer um Erlaubnis bitten. Damit die Privatsphäre gewährt werden kann, ist ein Abstand von mind. 150 Metern bis zum nächsten Haus einzuhalten. An öffentlichen Stränden ist das Zelten oft nicht erlaubt.
Wohnmobile dürfen auf öffentlichen Parkplätzen zur Übernachtung abgestellt werden. Autos, Motorräder oder Wohnmobile dürfen auch parkiert werden, um mit dem Zelt auf einer anliegenden Wiese zu übernachten.
An staatlichen Feuerstellen ist Feuer machen grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen die lokalen Vorschriften zur Waldbrandgefahr eingehalten werden. Und auch da gelten länderspezifische Regelungen. In Norwegen ist das Feuer machen vom 15. April bis 15. September verboten. In Lappland herrscht von Juni bis September oft Feuerverbot aufgrund der Waldbrandgefahr.
Wild wachsende Beeren, Pilze und Pflanzen dürfen gepflückt werden, ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Arten.
Verantwortung
Wer in der Natur unterwegs ist und die Freiheit genießt, muss auch Verantwortung übernehmen. Flora und Fauna, andere Menschen und deren Eigentum gilt es stets mit Respekt zu behandeln. Die lokale Bevölkerung sowie Touristen werden angehalten, der Natur keinen Schaden zu zufügen und Orte so zu verlassen, wie sie vorgefunden werden möchten.
Die korrekte Entsorgung von Abfällen ist vorgeschrieben. Umweltverschmutzung ist in vielen Ländern ein Delikt, das strikt geahndet wird.
Birkenrinde, Äste, Blätter, Holz, Saft, Harz oder Zapfen dürfen nicht gesammelt werden. Ebenso verboten ist das Mitnehmen von Moos, Holz, Sträuchern oder Torf von privatem Grund. Kultivierte Ackerflächen, Weiden oder Hofbereiche entziehen sich dem Jedermannsrecht, das heißt, sie dürfen nicht betreten, befahren oder zum Zelten benützt werden.
Feuer auf privatem Grund ist strengstens untersagt.
Für Hunde gelten gesonderte Regelungen. Sie müssen angeleint sein. In manchen Regionen ist das Mitführen eines Hundes ordnungswidrig. In Lappland sollten Hundehalter dazu die lokalen Bestimmungen vorgängig einsehen. Entlaufene Hunde stellen besonders in Rentierzuchtregionen für Rentiere eine große Gefahr dar. Rentierzüchter machen deshalb oft kurzen Prozess mit wildernden Vierbeinern.
In Nationalparks, Naherholungsgebieten und Naturschutzgebieten ist die im Jedermannsrecht festgeschriebene Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Nutzung dieser Gebiete ist in den meisten Ländern in den Umweltschutzverordnungen sowie in den Rechtsvorschriften des Umweltrechts gesondert geregelt.
Unvergessliche Erlebnisse dank Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht bietet Jedermann unvergessliche Erlebnisse und ermöglicht einzigartige Aktivitäten in der Natur. Der schonende Umgang mit Ressourcen, die respektvolle Behandlung der Tierwelt und die Sauberhaltung der Orte sollte deshalb auch für Jedermann selbstverständlich sein. „Nicht stören, nichts zerstören“ lautet die Devise.